Informationen zu E-Tickets und Automatischem Ticketing
- Wann ist der Fahrausweis rechtzeitig gelöst?
- Weshalb muss ich ein E-Ticket oder eine Fahrtberechtigung (Check-in) am besten vor dem Einstieg lösen bzw. aktivieren?
- Was gilt: die Abfahrtszeit im Fahrplan oder die tatsächliche Abfahrtszeit des Verkehrsmittels?
- Warum gibt es keine Kulanzfrist von ein bis zwei Minuten?
- Ich habe wegen wenigen Sekunden, die ich zu spät mein E-Ticket gelöst habe bzw. zu spät eingecheckt habe, einen Zuschlag erhalten. Wieso ist das Transportunternehmen in solchen Fällen nicht kulant?
- Wie sieht es mit Zuschlägen aus, wenn die App nicht funktioniert?
- Kann das Kontrollpersonal Nachsicht walten lassen?
- Wer ist für die Bearbeitung der erfassten Vorfälle zuständig?
- Weshalb kann das Kontrollpersonal zum Fahrausweis auch einen Ausweis verlangen?
- Weshalb muss ich eine Gebühr bezahlen, wenn ich mein gültiges E-Ticket oder meine Fahrtberechtigung (Check-in) erst nachträglich vorweisen kann?
- Warum gibt es ein zentrales Informationssystem (SynServ)?
- Erhält man im Kulanzfall immer noch einen Eintrag ins SynServ?