Ich habe wegen wenigen Sekunden, die ich zu spät mein E-Ticket gelöst habe bzw. zu spät eingecheckt habe, einen Zuschlag erhalten. Wieso ist das Transportunternehmen in solchen Fällen nicht kulant?
Es besteht aufgrund der geltenden Regelung grundsätzlich ein Risiko, einen Zuschlag zu erhalten, wenn man vor Abfahrt des Verkehrsmittels noch nicht im Besitz eines Fahrausweises ist.
Man kann problemlos bereits auf dem Weg zur Haltestelle bzw. bevor man ins Verkehrsmittel einsteigt, einchecken. So geht man kein Risiko ein, dass man das Einchecken zu spät vornimmt oder gar vergisst. Das System des Automatischen Ticketings erkennt aufgrund der Ortung, ab wann eine Person das öffentliche Verkehrsmittel nutzt. Es besteht auch kein Nachteil, wenn erst später ausgecheckt wird. Es wird lediglich die tatsächlich absolvierte Fahrt berechnet.
Im offenen öV-System der Schweiz gibt es in der Regel keine Zutrittsschranken vor Haltestellen oder Verkehrsmitteln, die man nur mit einem gültigen Fahrausweis passieren kann. Aufgrund der gesetzlichen Vorgabe «eine Reise, ein Ticket» braucht es für die Reisenden eine schweizweit einheitliche, einfache und damit verständliche Regelung. Die Abfahrt des Verkehrsmittels ist für alle eine messbare Grösse.
Ohne verbindliche Regelung liesse sich das geltende, auf Fairness basierende Tarifsystem komplett aushebeln. Selbstverständlich ist es aber der öV-Branche ein grosses Anliegen, dass auch in einem Massengeschäft wie dem öV der Einzelfall korrekt behandelt wird. Dafür gibt es den zweistufigen Prozess, dass sich ein Fahrgast beim Backoffice des jeweiligen Transportunternehmens melden und eine Überprüfung im Einzelfall anstossen kann.