Erhält man im Kulanzfall immer noch einen Eintrag ins SynServ?
Grundsätzlich hat ein erstmaliger Eintrag im SynServ keinerlei Konsequenzen. Die Reisedaten werden nach zwei Jahren vollständig gelöscht. Mit dem Eintrag ins SynServ wird bezweckt, dass insbesondere Reisende, die wiederholt keinen gültigen oder nur einen teilgültigen Fahrausweis vorweisen konnten, ermittelt werden können; auch über das jeweilige Transportunternehmen hinaus. Damit kann gerade wiederholtem Missbrauch entgegengewirkt werden.
Wird nachträglich festgestellt, dass kein Fall von Reisen ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis bzw. kein Einnahmenausfall vorlag, werden die Daten aus dem SynServ gelöscht.
Dem Eintrag im SynServ kommen ausserhalb des genannten Zwecks keine Wirkungen zu. Ein Eintrag hat auf andere Lebensbereiche der erfassten Reisenden keinen Einfluss. Es handelt sich mithin auch nicht um ein Register wie das Straf- oder Betreibungsregister und kann von Dritten auch nicht eingesehen werden.