Wer ist für die Bearbeitung der erfassten Vorfälle zuständig?
Die Behandlung von Kulanzfällen liegt im Verantwortungsbereich der einzelnen Transportunternehmen. Kann eine Person keinen gültigen oder nur einen teilgültigen Fahrausweis vorweisen, wird dies vor Ort durch das Kontrollpersonal erfasst. Nachgelagert ist, sofern vom Reisenden initialisiert, eine vertiefte Abklärung des Einzelfalles möglich. Zudem besteht die Möglichkeit einer nachträglichen Beurteilung der Umstände im Einzelfall. Diese Abklärungen übernimmt das Backoffice des jeweiligen Transportunternehmens. Im Nachgang dazu steht auch eine Beurteilung durch eine zuständige Ombudsstelle offen.