Kann das Kontrollpersonal Nachsicht walten lassen?
Eine Abklärung der genauen Umstände ist vor Ort aufgrund der fehlenden Zeit und limitierter technischer Möglichkeiten zumeist nicht abschliessend möglich. Das Kontrollpersonal hat daher in erster Linie die Aufgabe, zu prüfen, ob die Reisenden im Besitz eines gültigen Fahrausweises sind. Ist dies nicht der Fall oder kann der Fahrausweis nicht vorgewiesen werden, erfasst das Kontrollpersonal dieses Ereignis. Über eine allfällige Kulanz entscheidet das jeweilige Transportunternehmen nachgelagert. Dies ermöglicht eine Abklärung des jeweiligen Vorbringens im Einzelfall. Dieses Vorgehen dient mithin auch der Gleichbehandlung der Reisenden, indem die vertiefte Abklärung im Backoffice mit mehr Informationen gegenüber der Situation im Fahrzeug eine bessere Grundlage zur Feststellung des Sachverhalts bietet. Nur so kann sichergestellt werden, dass gleiche Fälle möglichst gleich behandelt werden, jedoch relevante Unterschiede im Sachverhalt zum Zeitpunkt des Entscheids ersichtlich sind, die im Moment der Fahrausweiskontrolle allenfalls nicht bekannt waren.