Darf ich den Tunnel Pass vom Autoverlad an jemand anderen geben?
Die Karte kann an Familienmitglieder, die im gleichen Haushalt leben, zur Benutzung weiter gegeben werden.
Bei Privatkunden ist die Weitergabe des Tunnel Passes an Personen zulässig, die mit der Inhaberin oder dem Inhaber des zugehörigen SwissPass-Logins im selben Haushalt leben.
Bei Firmenkunden ist die Weitergabe der Tunnel Pässe innerhalb der registrierten Firma zulässig.
Die Karte ist nicht an ein Fahrzeug gebunden.