Habe ich mit einem Abo Anspruch auf Entschädigung?
- Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie mindestens 5 Franken oder den Tageswert Ihres Abos als Entschädigung.
- Insgesamt erhalten Sie maximal 10% des Abo-Wertes über den Gültigkeitszeitraum des Abos ausbezahlt.
- Sie erhalten keine anteilige Entschädigung auf den Kaufpreis eines Halbtaxabonnements.
- Sie erhalten keine Entschädigung auf Kinder-Mitfahrkarten, Junior-Karten und FVP-Abos.