Welche weiteren Rechte habe ich als Fahrgast bei Verspätungen oder Ausfällen?
Weiterfahrt über einen anderen Weg
Haben Sie Ihren Anschluss aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls verpasst, dürfen Sie Ihre Reise ohne Nachzahlung bis zum Ziel fortsetzen – auch wenn Sie dafür einen anderen Weg einschlagen müssen.
Abbruch der Reise
Wenn Ihre Reise aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls ihren Zweck nicht mehr erfüllt, müssen Sie sie nicht antreten oder können diese abbrechen und erhalten den Billettpreis erstattet.
Wenden Sie sich an eines unserer Reisezentren oder an unseren Kundendienst.
Unterstützungsleistungen bei Verspätungen von mind. 1 Stunde
Sie haben Anrecht auf Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, sofern sie im Fahrzeug oder im Bahnhof verfügbar oder vernünftigerweise lieferbar sind.
Übernachtungskosten
Müssen Sie aufgrund eines Ausfalls oder einer Verspätung eine oder mehrere Nächte übernachten, haben Sie Anspruch auf ein Hotelzimmer sowie auf den Transport vom Bahnhof zum Hotel und wieder zurück.
Können Sie Ihr Reiseziel am selben Tag nicht mehr erreichen, übernehmen die Transportunternehmen die Kosten für die Übernachtung.
Entschädigungen erfolgen nur gegen Originalquittungen.
Sie haben keinen Anspruch auf die Übernahme von Übernachtungskosten, wenn das Transportunternehmen nicht für die Verspätung oder den Ausfall eines Verkehrsmittels verantwortlich ist, also zum Beispiel aufgrund eines Naturereignisses.
Folgeschäden
Sie haben keinen Anspruch auf die Übernahme von Folgeschäden, also wenn Sie zum Beispiel aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls einen Flug oder ein Konzert verpassen.