Was sind die rechtlichen Grundlagen zu Reisen ohne gültigen Fahrausweis?
In allen Zügen der gilt eine Billettpflicht. Das heisst, alle Fahrgäste sind für den Besitz eines Fahrausweises verantwortlich. Kund:innen müssen vor Antritt der Reise (tatsächliche Abfahrt) einen gültigen Fahrausweis haben. Der Kauf- und Bestellvorgang (digital erworbene Fahrausweise), resp. der Bezug der Fahrtberechtigung (Check-in) muss vor der tatsächlichen Abfahrt vollständig abgeschlossen sein.
Die Grundlagen bilden das Personenbeförderungsgesetz sowie die Tarifbestimmungen.
Reisende ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis bezahlen einen Zuschlag und eine Fahrausweispauschale oder den Fahrpreis. Die Personalien werden in jedem Fall aufgenommen. Eine Anzeige bleibt grundsätzlich vorbehalten.
Im Falle eines Missbrauchs sind zusätzliche Gebühren zu bezahlen (mind. 100 Franken pro Person). Zudem bleibt eine strafrechtliche Verfolgung vorbehalten.
Das Vorweisen eines gefälschten Billetts hat neben hohen Gebühren (mind. 200 Franken) in jedem Fall strafrechtliche Konsequenzen.
Bei allen unseren Entscheiden stützen wir uns auf den Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde. Dieser Tarif stützt sich auf das Personenbeförderungsgesetz (PBG, 745.1) sowie auf die Verordnung über die Personenbeförderung (VPB, 745.11).