Welche Zahlungsfristen gelten für Reisen ohne gültigen Fahrausweis erhoben?
Wenn Sie von uns eine Rechnung oder Mahnung für eine Reise ohne gültigen Fahrausweis erhalten, sind diese innerhalb folgender Fristen zu begleichen.
- Rechnung: innert 30 Tagen
- Mahnung: innert 10 Tagen
Konnten Sie bei der Fahrausweiskontrolle Ihr gültiges, persönliches Abonnement oder Ihren SwissPass nicht vorweisen?
Das nachträgliche Vorweisen kostet eine Gebühr von 5 Franken. Begleichen Sie diese zusammen mit dem erhaltenen Formular innerhalb von 10 Tagen am Schalter oder online. Nach mehr als 10 Tagen beträgt die Gebühr 30 Franken. Sie erhalten die Rechnung vom Servicecenter Einnahmen per Briefpost.